

Jugend- und Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe
Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe wird in der Regel aufsuchend gearbeitet, mit dem Ziel der Wiederherstellung, Erhaltung oder Erweiterung der Erziehungsfähigkeit der Eltern. Unsere Aufgabe dabei ist es, die familiären Ressourcen zu erkennen, zu fördern und zu fordern, damit das Familiensystem das Leben selbständig bewältigen kann.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen / Hebammen
Bei diesem ambulanten Angebot arbeiten wir ausschließlich mit erfahrenen Fachkräften, die mindestens über zehn Jahre Berufserfahrung verfügen.
Die Hebamme ist eine ergänzende Leistung und unterliegt den Gesetzesgrundlagen des Gesundheitswesens und Hebammengesetzes.
Eine/r Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn kommt dann zum Einsatz, wenn (unsichere) Eltern Unterstützung im Umgang mit ihren (kranken) Kindern benötigen oder eine Kindeswohlgefährdung bei Säuglingen / Kleinkindern vorliegt beziehungsweise das Risiko einer zukünftigen Kindeswohlgefährdung besteht.
Setting
Das Setting besteht immer aus einer / m SozialpädagogIn als fallführende Fachkraft und einer bzw. mehrerer Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen. Diese arbeiten im Team oder haben immer eine Vertretung, sodass eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet ist.
Die Hebamme wird im Idealfall schon während der Schwangerschaft eingesetzt und wird über die Krankenkasse finanziert. Im Bedarfsfall kann auch die Hebamme durch das Jugendamt gebucht werden.
Zielgruppe
- Werdende Mütter / Eltern
- junge Eltern / Alleinerziehende, die unsicher im Umgang mit ihren Säuglingen / Kleinkindern sind und wenig soziale Anbindung haben
- Eltern / Mütter / Väter mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung
- Familien mit kranken Kindern
Erziehungsbeistandschaft
Dieses Angebot findet meist aufsuchend, allerdings auch begleitend statt. Diese Hilfe richtet sich an Kinder / Jugendliche / junge Volljährige sowie deren Eltern, Stiefeltern und Personenberechtigte, die durch Entwicklungs- und Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung ihrer Probleme Beratung und Unterstützung suchen. Auch Jugendliche und deren Personenberechtigte sowie junge Volljährige, die zur Ablösung aus Familien und in Einzelwohnsituationen Beratung und Unterstützung suchen und diese benötigen, können unterstützt werden.
Hilfe für junge Volljährige / Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die Hilfe richtet sich an Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und an junge Volljährige. Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist ein Angebot für junge Menschen, die eine besonders problembelastete und überfordernde Lebenslage zu bewältigen haben und/oder deren bisherige Entwicklung durch beeinträchtigende Lebenssituationen und Erfahrungen negativ geprägt ist. Das Familiensystem ist nicht in der Lage, den Jugendlichen / jungen Volljährigen adäquat zu unterstützen und zu fördern. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen/jungen Volljährigen Rechnung tragen
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Kindern und Jugendlichen, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Beeinträchtigung kann sich auf einen oder mehrere Lebensbereiche auswirken, in denen Unterstützung benötigt wird. Beispielhaft sind hier die Familie, Sozialkontakte, Kindergarten / Schule / Ausbildung, die Freizeit oder die eigenverantwortliche Alltagsbewältigung zu nennen.
Trennungs- und Scheidungsberatung bei „hochstrittigen Eltern“
Dieses Beratungsangebot richtet sich ausschließlich an hochstrittige Eltern die (derzeit) nicht in der Lage sind überhaupt oder gewaltfrei miteinander zu kommunizieren.
Die Beratung ist ein strukturiertes Verfahren in fünf bzw. sechs Schritten, welches sich an der Mediation orientiert. Bedarfsorientiert können Deeskalationsgespräche im Einzelkontakt mit den Eltern geführt werden, mit dem Ziel, beide Hochkonfliktparteien gemeinsam mit den Beratern in einen Raum zur indirekten Kommunikation zu führen.
Betreuungsweisungen
Zielgruppen sind die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Entsprechend den jeweiligen individuellen Problemlagen der jungen Menschen wird dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht Rechnung getragen, indem die sozialpädagogische Einzelbetreuung durch einen Betreuungshelfer als eine Form der Unterstützung durch den Jugendrichter oder die Jugendrichterin angewiesen wird.
Ziel dabei ist es, die Straffälligkeit der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen zu verringern, indem ihnen neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden. Weiter werden sie bei der sozialen Integration gefördert und letztendlich wird ihnen eine Alternative zur freiheitsentziehenden Sanktion geboten.
Als zuverlässiger Partner der Jugendgerichtshilfe bietet Aufsuchende Pädagogische Projekte die Möglichkeit Jugendliche zu unterstützen.
Gewaltprävention
- Klassische Antigewalt- und Deeskalationstrainings
- Präventive Antigewalttrainings (konst)® (sysAGT) ®
Niederschwellige Eltern-Kind-Angebote
Durch unsere Räumlichkeiten haben wir die Möglichkeit niederschwellige Angebote begleitet von Fachkräften aus den Bereichen Kinder- und Gesundheitspflege und der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik anzubieten.
- Offener Eltern-Kind-Treff
- Eltern-/Mütter-/Väter-Kind-Yoga
- Kreativgruppe
- Kochgruppe

KONTAKT
Oliver Fischer
Elberfelder Str. 1
41236 Mönchengladbach
Tel: +49(0)176 20355612
Email: info@app-rkn.de